Die Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg zur Anmeldung von Steuerforderungen in der Insolvenz
Finanzgericht Berlin-Brandenburg 16. Senat, 05.07.21, AZ 16 K 11072/19 Am 5. Juli 2021 entschied der 16. Senat des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Anmeldung von Steuerforderungen im Insolvenzverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit Steuerstraftaten. Diese Entscheidung ist von Bedeutung für Gläubiger und Schuldner gleichermaßen, da sie die Anforderungen an die Anmeldung von Forderungen und …